Das Einkaufswagen und Fahrrad Desaster
11.09.2025 Von Kurt Singer
Auch da, wo du es nicht vermutest, tauchen diese doch nicht sehr billigen Einkaufswagen auf. Sie stehen am Rheinufer, in der Helfensteinstraße, wo Menschen gehen und schieben können bleiben sie stehen. Und die Schieber und Schieberinnen verspüren keinerlei Unrechtsbewußtsein. Eine Dählerin schilderte mir, wie sie eine Frau angesprochen hat und darauf hinwies, dass der Wagen zurückzubringen sei. Verständnisloses Kopfschütteln. Ich habe eine Frau getroffen, wohnhaft im Haus Nr 227, die einen Wagen vor der Haustür entlud. Als ich 1 Stunde später wieder zurück kam, stand der Wagen immer noch dort. Ich habe einen Zettel an die Haustür geklebt: „Bitte den Einkaufswagen zurück bringen“. Später war der Zettel weg, der Wagen stand um die Ecke.
Eine sicher vielen bekannte Mitbürgerin erzählte mir, dass sie eine der Frauen angesprochen hat, sie sehr energisch auf die Situation hingewiesen und dann erreicht hat,m dass der Wagen zurück gebracht wurde. Das bedeutet doch, dass wir Dähler uns da einbringen können, und das durchaus mit Erfolg.
Ich finde, dass hier LIDL gefordert ist. Sie haben sicherzustellen, dass kein Einkaufswagen den Geschäftsparkplatz verlässt, und wenn doch, dass er zurück geholt wird. Das Argument, man habe dafür kein Personel ist in meinen Augen nicht schlüssig. Und wenn die Stadt die Einkaufswagen entsorgen muss, dann muss auch hier das Verursacherprinzip gelten und LIDL muss die Kosten tragen. Für mich ganz einfach.
Zusätzlich könnte man versuchen, diese Situation analog zu den Fahrrädern (s.u.) in die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Koblenz aufnehmen zu lassen.
Ein weiteres und ebenso störendes Bild geben die vielen herrenlosen Fahrräder ab. Hier allerdings muss man zur Kenntnis nehmen, dass der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Koblenz regelmäßig Kontrollen vornimmt. Trotzdem kann man zusätzlich solche Fahrräder melden. Auf der Seite des o.a. Dienstes kann man lesen:
Angekettete Fahrräder, die Zufahrtswege blockieren, Gehwege behindern bzw. unpassierbar machen, können Sie der zuständigen Stelle melden. Ebenso wie Fahrräder, die im Verdacht stehen, gestohlen wurden zu sein. Machen möglichst genaue Angaben über:
- den genauen Standort, wo sich das (herrenlose) Fahrrad befindet
- ist das Fahrrad angekettet ist oder nicht
- wie ist der Zustand des Fahrrades
- ggf. wie lange das Fahrrad sich bereits dort befindet
ggf. wenn bekannt, Name und Anschrift des Inhabers
Gemeldet werden können auch abgestellte Fahrräder im öffentlichen Raum, die sichtbar nicht mehr bewegt werden bzw. ohne hohe Kosten nicht reparaturfähig wären.
Telefon 0261 129-4567
E-Mail leitstelle@stadt.koblenz.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag – Donnerstag 6:00 – 2:00 Uhr
Freitag 6:00 – 3:00 Uhr
Samstag 8:30 – 3:00 Uhr
Sonntag 8:30 – 2:00 Uhr
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