Mülltonnen auf den Straßen
17.09.2025 Von Kurt Singer
Zufällige Begegnungen an einem Donnerstag, also einem Nicht-Abfuhrtag.
Müll fällt an und muß vor der Abfuhr irgendwo aufbewahrt werden. Beginnen wir einmal mit dem Papier und den für die Aufbewahrung vorgesehenen blauen Tonnen. Solche Tonnen werden durch die Stadt zur Verfügung gestellt.
Vorraussetzungen
- Die Blaue Tonne gibt es in den Größen 120 Liter oder 240 Liter.
- Es muss ein Stellplatz auf dem Privatgrundstück vorhanden sein.
- Kostenfrei werden maximal insgesamt 3 Stück Blaue Tonnen (120 L / 240 L)
pro bebautem Grundstück nach Beantragung aufgestellt. - Es gibt keinen Vor- und Rückstellservice für Blaue Tonnen.
- Die Tonnen müssen Sie selbst am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr morgens an den Straßenrand/Bürgersteig stellen.
Ach, aber überall sehen wir die blauen Tonnen irgendwo stehen, nur nicht auf dem Privatgrundstück. Das bedeutet aber doch eigentlich: entweder die Tonnen verschwinden von der Straße oder – sie müssen an die Stadt zurück gegeben werden. Dann allerdings ist die Alternative:
- Altpapier mit Kordel bündeln
- Altpapier in Papiersäcke füllen, Papiersäcke nicht zubinden.
- Altpapier/Kartonagen in Kartons packen.
- Am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr morgens selbst an den Straßenrand/Bürgersteig stellen.
Es gilt also: die blauen Tonnen müssen aus dem Straßenbild verschwinden.
Für die (grauen oder schwarzen) Restabfalltonnen ist solche eine Regelung nicht so einfach zu lesen. Aber in der
Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Koblenz (Abfallsatzung) vom 18. Dezember 2001, in der Fassung nach der sechsten Änderungssatzung vom 18. Januar 2023
ist im § 17 (5) zu lesen:
Nach der Leerung oder wenn die zugelassenen Entsorgungsbehältnisse nicht zu dem festgelegten Zeitpunkt abgefahren bzw. entleert wurden, ist der Überlassungspflichtige verpflichtet, die Entsorgungsbehältnisse von der öffentlichen Verkehrsfläche zu entfernen und zu sichern.
Bedeutet das nicht, dass auch vor dem Bereitstellen der Mülltonnen diese eben nicht auf der öffentlichen Verkehrsfläche stehen dürfen? Ich jedenfalls lese das so.
Quintessenz aus allen Verordnungen: Müll- und Papiertonnen dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen.
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